Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung anerkannt.
§ 1 Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung und Annahme durch die Hundeschule zustande. Mit Unterschrift unter das Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Dog Campus an. Das gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Vertrages ist die Ausbildung von Mensch und Hund mit verschiedenen Ausbildungszielen in Gruppen- und Einzelunterricht. Geschuldet wird eine fachgerechte Ausbildungstätigkeit, die im pflichtgemäßen Ermessen der Hundeschule steht. Bestimmte Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie dafür wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der vereinbarten Unterrichtsstunden beträgt 6 Monate. Ausgenommen davon sind schriftliche Vereinbarungen.
§ 3 Anmeldung:
Dem Teilnehmer bekannte chronische Erkrankungen und/oder Behinderungen sowie Schwangerschaften von Teilnehmern, welche den Ausbildungserfolg berühren können, sind der Hundeschule vorab mitzuteilen. Diese Informationen hat die Hundeschule und ihre Mitarbeiter vertraulich zu behandeln.
§ 4 Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer steht der Hundeschule dafür ein, eine gültige Haftpflichtversicherung, auch für das Tierhalterrisiko, mit ausreichender Deckung vorzuhalten und eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten und eine regelmäßige Entwurmung (3-4 x jährlich) bei seinem Hund durchgeführt zu haben und dieses auf Abfrage nachzuweisen. Er versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen und/oder Ungezieferbefall (Flöhe, Läuse, Milben, Zecken etc.) hat, und dass sein Hund, so es sich um eine Hündin handelt, nicht läufig ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann die Hundeschule den Hund bis zur Beseitigung dieses Hindernisses von der weiteren Ausbildung ausschließen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes für eine zumindest zur Hälfte durchgeführte Ausbildung besteht nicht. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer auf Schadensersatz. Die Teilnahme an den Ausbildungen der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung für Teilnehmer und Hund.
§ 5 Ausbildungsunterricht:
Während der Ausbildung ist den Weisungen der Hundeschule und ihrer Mitarbeiter Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender Mittel (Würge-, Stachel und Elektrohalsbänder) sind verboten.
§ 6 Haftung:
Die Hundeschule Dog Campus haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Hundeschule Dog Campus übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichts- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für anderweitige Veranstaltungen. Ebenfalls Übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Die Teilnehmer haften für alle von sich oder von Ihrem Hund verursachten Schäden.
§ 7 Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt bei Anmeldung, jedoch spätestens bei Kursbeginn, in bar oder vor Beginn per Überweisung auf das unten genannte Konto, unabhängig davon ob der Teilnehmer zur ersten Kurstunde anwesend ist.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte eine Ratenzahlung vereinbart sein, erfolgt die nächste Rate ohne weitere Aufforderung der Hundeschule Dog Campus. Sollte sich der Teilnehmer nicht daran halten, wird eine automatische Mahngebühr von 15,00€ erhoben.
Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin nicht 24 Stunden vorher ab, gilt die Unterrichtsstunde als erteilt. Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin aus triftigen Gründen ab, wird die Hundeschule ihm im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen anderen Termin anbieten.
§ 8 Rücktritt des Teilnehmers:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. Erfolgt der Rücktritt 1 Woche vor der ersten Unterrichtsstunde oder früher, so zahlt der Teilnehmer 20 % des vereinbarten Entgelts. Nimmt der Teilnehmer, ohne zurückzutreten, an dem Unterricht ohne triftige Gründe nicht teil, insgesamt oder teilweise, so schuldet er das vereinbarte Entgelt. Die Hundeschule bietet ihm dann im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ersatzstunden innerhalb von 6 Monaten an, sofern der Teilnehmer dieses wünscht.
§ 9 Rücktritt durch die Hundeschule:
Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn bei Gruppenausbildungen eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn sonstige Gründe wie z. B. Witterung eine Durchführung des Unterrichts auf absehbare Zeit ausschließen. Sie behält sich vor, einzelne Stunden aus triftigen Gründen, wie z. B. im Krankheitsfalle zu verlegen und die Verlegung, soweit möglich, rechtzeitig den Teilnehmern mitzuteilen.
§ 10 Abbruch der Ausbildung durch den Halter:Erfolgt seitens des Halters nach Beginn des Kurses ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, werden die Kursgebühren nicht erstattet.
§ 11 Club-Karte:
Die Clubkarte gibt es mit der Laufzeit 6, 9 und 12 Monate. Die monatliche Gebühr wird monatlich per Einzugsermächtigung eingezogen. Wenn die Clubkarte nicht vom Kunden oder von Dog Campus spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung der Clubkarte ist schriftlich gegenüber von Hundeschule Dog Campus zu erklären. Sollte der Kunde am Unterricht nicht teilnehmen können, werden die Stunden nicht gesammelt oder gutgeschrieben.
§ 12 Freilauf der Hunde:Sofern es für die Ausbildung notwendig
ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten.
Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder
andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt
eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen
Ordnungsstrafe.
§ 13 Sonstiges:
Die Teilnehmer gestatten der Hundeschule die Anfertigung von Lichtbildern und Videofilmen von Ausbildungseinheiten und deren auch kommerzielle Verwertung. Die Veröffentlichung von Videoaufzeichungen und Fotos des Einzel- oder Gruppenunterrichts durch den Hundehalter und dessen Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Hundehalter gestattet. Die entstandenen Materialien dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die Erhebung / Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet.
Von der Hundeschule gefertigte und den Teilnehmern überlassene
Unterrichtsmaterialien etc. dürfen Dritten nicht ohne
Zustimmung der Hundeschule zugänglich gemacht werden. Das
Mitbringen von Dritten ist nur nach vorheriger Rücksprache
möglich!
Wir weisen unsere Teilnehmer darauf hin, dass unsere Natur
durch uns und unsere Hunde nicht beschädigt oder verschmutzt
werden darf!
Stand der AGB’s: 05/2015